Termine

Die Tierseuchenmeldeverordnung – eine gesetzliche Neuregelung, die auch die Imkerei insgesamt betrifft

Das LAVES informiert:

Am 10.03.2026 ist die „Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung – TierSeuchMeldV)“ in Kraft getreten.

 

Hier die wichtigsten Infos für uns Imker-innen

- Ausgehend von der Annahme, dass alle Bienenvölker in Niedersachsen von der Varroa-Milbe befallen sind und unter Berücksichtigung der bestehenden Registrierungspflicht wird die Meldung der Varroose durch die Imkerinnen und Imker in Niedersachsen als entbehrlich angesehen. 

-Imkerinnen und Imker in Niedersachsen müssen daher den Befall ihrer Bienenvölker mit der Varroa-Milbe nicht an das zuständige Veterinäramt melden. Die bestehenden Anzeige- und Registrierungspflichten nach § 1 a Bienenseuchen-Verordnung sind weiterhin unbedingt zu beachten

 

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